Die Suchbegriffe werden automatisch den Rechtsprechungssuchmaschinen geschickt, die frei über das Internet zugänglich und mit einem Häkchen markiert sind. Für Kantone, bei denen diese Markierung nicht möglich ist, muss die Recherche manuell durchgeführt werden und zwar per Klick auf dem Namen des Kantons.Keine boolesche Operatoren (keine AND, OR, NEAR) sowie keine Anführungszeichen benutzen
In Zeile 1 der wichtigste Begriff eingeben, normalerweise ist dies der Artikel des ZPO (ausschließlich Nummer und Abkürzung des Gesetzes, kein „Art.“), der in den verschiedenen Sprachen in den entsprechenden Spalten wiederholt wird. Weitere Begriffe in den restlichen Zeilen eingeben – nur ein Begriff (Ausdruck oder Satz) pro Zeile – und dabei die Unterscheidung der Spalten je nach Sprache beachten. z.B. valore litigioso / Streitwert / valeur litigeuse.
Beim Eintippen der Begriffe werden Schlüsselwörter mit der entsprechenden Übersetzung vorgeschlagen; sollten diese jedoch nicht ausreichend sein, den Link zum dreisprachigen Thesaurus des Schweizerischen Bundesgerichts, den Thesaurus Jurivoc, anklicken und dort nachschlagen.
Das System wird womöglich die Recherche automatisch eingrenzen, so dass ausschließlich die Rechtsprechung zur neuen ZPO gefunden wird (zeitliche Beschränkung ab dem 1.1.2011 und Begrenzung der Justizbehörde).
Die Ergebnisse werden je nach Rechtsprechungssammlung eingeteilt; wenn man auf den Namen der Rechtssprechungssammlung klickt, wird man direkt zur Webseite des Kanton oder des Bundesgerichts geleitet, in der die Ergebnisse zu finden sind. Von jener Webseite aus, kann man u.U. detailliertere Suchkriterien eingeben.