1 Das Gericht kann jederzeit Instruktionsverhandlungen durchführen.
2 Die Instruktionsverhandlung dient der freien Erörterung des Streitgegenstandes, der Ergänzung des Sachverhaltes, dem Versuch einer Einigung und der Vorbereitung der Hauptverhandlung.
3 Das Gericht kann Beweise abnehmen.
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