1 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.
2 Er stellt für Gerichtsurkunden und Parteieingaben Formulare zur Verfügung. Die Formulare für die Parteieingaben sind so zu gestalten, dass sie auch von einer rechtsunkundigen Partei ausgefüllt werden können.
3 Er kann den Erlass administrativer und technischer Vorschriften dem Bundesamt für Justiz übertragen.
Tel.: +41 (0)91 913 84 60
Fax: +41 (0)91 913 84 72
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