Repertorium der Rechtsprechung zur schweizerischen ZPO herausgegeben von Francesco Naef
Art. 394 Rückweisung zur Berichtigung oder Ergänzung
Die Rechtsmittelinstanz kann den Schiedsspruch nach Anhörung der Parteien an das Schiedsgericht zurückweisen und ihm eine Frist zur Berichtigung oder Ergänzung setzen.
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