Les frais judiciaires peuvent, même dans les procédures gratuites, être mis à la charge de la partie qui a procédé de façon téméraire ou de mauvaise foi.
Procédé téméraire
Wer ein Schlichtungsverfahren einleitet, sich die Vorladung zur Verhandlung ein zweites Mal schicken lässt und dann ohne Entschuldigung fern bleibt, handelt mutwillig. Obergericht, II. Zivilkammer RU120066 del 3.12.2012 in ZR 2012 p. 264
Procès téméraire
Mutwilligkeit setzt neben der objektiv feststellbaren Aussichtslosigkeit des Prozesses zusätzlich noch ein subjektives Element voraus. Das Verfahren muss wider besseres Wissen oder zumindest wider die von der betroffenen Person nach Lage der Dinge zu erwartende Einsicht betrieben worden sein. Das Merkmal der Aussichtslosigkeit für sich allein lässt einen Prozess noch nicht als leichtsinnig oder mutwillig erscheinen. Vielmehr bedarf es zusätzlich des beschriebenen subjektiven - tadelnswerten - Elements, dass die Partei die Aussichtslosigkeit bei der ihr zumutbaren vernunftgemässen Überlegung ohne weiteres erkennen konnte, den Prozess aber trotzdem führt (E. 6.2). Tribunale federale 4A_685/2011 del 24.5.2012 in ZZZ 2011/2012 p. 224
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