1 Il titolare di un diritto reale su un fondo può chiedere al giudice di vietare ogni turbativa del possesso e, su querela, di infliggere ai contravventori una multa fino a 2000 franchi. Il divieto può essere emanato a tempo determinato o indeterminato.
2 Il richiedente deve documentare il suo diritto reale e rendere verosimile la turbativa in atto o imminente.
Campo d'applicazione dell'art. 258 CPC
Der Gesuchsteller muss insbesondere die Störung durch einen unbekannten Personenkreis substanziieren und glaubhaft machen. Weil ein gerichtliches Verbot eine gewisse Intensität der Störung und mehr als einen Störer voraussetzt, muss es dem Gericht auf Grund der Vorbringen des Gesuchstellers möglich sein, sich ein Bild von Art und Häufigkeit der Störungen zu machen. Fehlt es daran, ist auf das Gesuch nicht einzutreten.
Möchte der Gesuchsteller speziell hinsichtlich eines bestimmten Nachbarn oder eines ihm namentlich bekannten Störers ein Verbot erwirken, steht ihm das Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Verhältnissen (Art. 257 ZPO) oder ein ordentliches bzw.
vereinfachtes Gerichtsverfahren zur Verfügung. (Art. 255 lit. b ZPO) (c. A). Obergericht, II. Zivilkammer (ZH) LF120031 del 20.12.2012 in ZR 2013 p. 34
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