1 La mutazione dell’azione è ammissibile se la nuova o ulteriore pretesa deve essere giudicata secondo la stessa procedura e:
a. ha un nesso materiale con la pretesa precedente; o2 Se il valore litigioso dopo la mutazione dell’azione eccede la sua competenza per materia, il giudice adito rimette la causa al giudice competente per il maggior valore.
3 Una limitazione dell’azione è sempre ammissibile; in tal caso, rimane competente il giudice adito.
Actio duplex - Mutazione dell'azione in appello
Eine Klageänderung im Berufungsverfahren ist
nur noch zulässig, wenn die Voraussetzungen nach Art. 227 Abs. 1 ZPO gegeben
sind und sie zudem auf neuen Tatsachen und Beweismitteln beruht. Bei
einer doppelseitigen Klage (actio duplex) ist die beklagte Partei ungeachtet ihrer
Parteirolle im vorinstanzlichen Verfahren (auch) als Klägerin zu betrachten. Die
Klägerin kann eine Klageänderung aber nur dann beantragen, wenn sie entweder
Berufung oder Anschlussberufung erhoben hat. Obergericht, I. Zivilabteilung (ZG) del 1.5.2012 in GVP-ZG 2012 p. 201
Mutazione dell'azione - condizioni temporali
Unter der Herrschaft des Verhandlungsgrundsatzes ist eine Klageänderung bis zum Aktenschluss anzubringen. Das Gesetz legt für die Phase vor dem Aktenschluss nicht fest, wie und wann eine an sich zulässige Klageerweiterung dem Gericht vorgetragen werden muss.
Der Umstand, dass die Klägerin mit ihrer Klageänderung bzw. -ergänzung nicht bis zum zweiten Schriftenwechsel bzw. zu einer Instruktionsverhandlung zugewartet hat, kann ihr daher nicht schaden (E. 2.3). Handelsgericht (ZH) HG110125 del 12.9.2012
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