Ha capacità di essere parte chi gode dei diritti civili o è legittimato ad essere parte in virtù del diritto federale.
Incapacità di esser parte della comunione nella comproprietà ordinaria - Nullità della decisione di merito
Einer einfachen Miteigentümergemeinschaft im Sinne von Art. 646 ff. ZGB kommt, auch wenn sie ähnlich
einer Körperschaft organisiert ist, nicht die Stellung einer juristischen Person zu, weshalb ihr in Literatur und Gerichtspraxis die Parteifähigkeit abgesprochen wird (BGE 103 Ib 76, 78). Rechtsfähig und
damit auch parteifähig sind folglich nur die einzelnen Miteigentümer, sofern die Rechtsordnung im konkreten Einzelfall nicht etwas anderes bestimmt. Eine solche spezielle Regelung für das Miteigentum besteht aber nirgends. Die Vorinstanz ist demnach zu Unrecht auf die Klage der
"Miteigentümergesellschaft X.____" eingetreten.
Die Ausfällung eines Sachurteils trotz Fehlens einer Prozessvoraussetzung bildet einen Nichtigkeitsgrund (E. 2) Kantonsgericht (BL) 410 11 267 del 11.1.2012 ( N.B. la sentenza introduce la nozione di nullità della sentenza, che il testo del CPC non conosce)
Succursale o sede principale ? - niente rettifica della designazione di parte
Ist die Redaktion inklusive Beweismittel der gesuchstellerischen Rechtsschriften auf die Zweigniederlassung als Gesuchstellerin ausgerichtet, handelt es sich nicht um ein „redaktionelles Versehen“ und kann daher eine Parteibezeichnung nicht berichtigt werden. Aus dem gleichen Grund kann nicht von einer „Unfreiwilligen Unterlassung“ gesprochen werden. Somit ist das Gericht auch nicht verpflichtet, der Gesuchstellerin eine Frist zur Nachbesserung im Sinne von Art. 132 Abs. 1 ZPO anzusetzen (E. 3.5). Handelsgericht (BE) HG 11 20 del 8.7.2011
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